Erfüllt OPDV-Vorgaben
Gemäß OPDV-Stellungnahme Nr. 1/2006 des Fachausschusses OPDV unterliegt der Einsatz von Software in den zentralen und dezentralen Bereichen der Sparkassenorganisation einem verzweigten Genehmigungs-, Validierungs- und Freigabeverfahren. Jede Sparkasse hat dabei die Freiheit, die Prozesse ihrer eigenen Risikoeinschätzung entsprechend zu gestalten, d.h. sie nimmt für jedes neue oder geänderte Programm eine individuelle Risikoeinschätzung vor. Notwendig wird damit eine IT-Lösung, die die vorgegebenen Abläufe vereinfacht, zusammenhält und die Freigabe der Software nachvollziehbar dokumentiert. Unsere Lösung bietet Ihnen genau das.